Festsitzende Zahnspangen bleiben während der Behandlung fest im Mund und wirken kontinuierlich. Die Wahl der geeigneten Apparatur orientiert sich primär an der medizinischen Indikation, wie auch den individuellen Bedürfnissen unserer Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung des Alters (Wachstum). Einige der am häufigsten verwendeten festsitzenden Zahnspangen sind nachfolgend aufgeführt:
Weitere Behandlungen

Unsichtbare Zahnspangen
Für Erwachsene und Jugendliche mit Wunsch nach diskreter Zahnbehandlung.

Abnehmbare Zahnspangen
Unterstützen sanft das Kieferwachstum und erleichtern den Behandlungsstart.

Skelettal verankerte Zahnspangen
Ermöglichen präzise Zahnkorrekturen gegen eine schmerzfreie temporäre Verankerung.
Erstbesuch
Beim ersten Termin (Neuaufnahme oder Zweitmeinung) besprechen wir nach der kieferorthopädischen Befunderhebung vorwiegend die individuellen Bedürfnisse und möglichen Therapieoptionen in einem unverbindlichen Gespräch.
Wenn eine Behandlung mit Zahnspange gewünscht ist, werden die vollständigen kieferorthopädischen Planungsunterlagen angefertigt. Dabei garantieren wir dank neuster Technologien, einschliesslich 3D-Scans und digitaler strahlenarmer Röntenaufnahmen, präzise Diagnosen und ein auf Sie zugeschnittenes Therapiekonzept.
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Kosten
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung sind je nach Aufwand (medizinischen Bedürfnissen) unterschiedlich. Bei uns gilt: Als Mitglied der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO rechnen wir nach dem gültigen SSO-Tarif ab. Der Taxpunktwert beträgt für Privatpatienten nach Dentotar CHF 1.10. Bei der Besprechung des Behandlungsplanes erhalten Sie eine schriftliche Kostenschätzung mit Angabe der erwarteten Behandlungsdauer. Als Spezialist für Kieferorthopädie sind wir bemüht eine möglichst effiziente und somit kostengünstige Behandlung zu garantieren.
Bei bestehender Zahnzusatzversicherung übernehmen Krankenkassen häufig einen grossen Teil der Kosten. In bestimmten Fällen, etwa bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen, ist auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen-Grundversicherung oder die Invalidenversicherung (IV) möglich – dies klären wir bei jedem Patienten sorgfältig ab.