Unsichtbare Zahnspangen

Ein Lächeln sagt mehr
als tausend Worte

Die unsichtbaren Zahnspangen lassen feine Zahnbewegungen zu und sind ideal bei Wunsch nach einer diskreten Zahnkorrektur. Aufgrund ihrer Beschaffenheit sind sie aber nicht bei jedem Patienten zielführend, gerne beraten wir Sie diesbezüglich genauer.


Aligners

Die Aligner/Folien bestehen aus feinem durchsichtigen Kunststoff und sollten täglich ca. 23h im Mund wirken können.

Weitere Behandlungen

Festsitzende Zahnspangen

Festsitzende Zahnspangen

Individuell abgestimmt auf Alter und Bedürfnisse jedes Patienten.

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Abnehmbare Zahnspangen

Abnehmbare Zahnspangen

Unterstützen sanft das Kieferwachstum und erleichtern den Behandlungsstart.

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Skelettal verankerte Zahnspangen

Skelettal verankerte Zahnspangen

Ermöglichen präzise Zahnkorrekturen gegen eine schmerzfreie temporäre Verankerung.

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Erstbesuch

Beim ersten Termin (Neuaufnahme oder Zweitmeinung) besprechen wir nach der kieferorthopädischen Befunderhebung vorwiegend die individuellen Bedürfnisse und möglichen Therapieoptionen in einem unverbindlichen Gespräch. 

Wenn eine Behandlung mit Zahnspange gewünscht ist, werden die vollständigen kieferorthopädischen Planungsunterlagen angefertigt. Dabei garantieren wir dank neuster Technologien, einschliesslich 3D-Scans und digitaler strahlenarmer Röntenaufnahmen, präzise Diagnosen und ein auf Sie zugeschnittenes Therapiekonzept.

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Kosten

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung sind je nach Aufwand (medizinischen Bedürfnissen) unterschiedlich. Bei uns gilt: Als Mitglied der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO rechnen wir nach dem gültigen SSO-Tarif ab. Der Taxpunktwert beträgt für Privatpatienten nach Dentotar CHF 1.10. Bei der Besprechung des Behandlungsplanes erhalten Sie eine schriftliche Kostenschätzung mit Angabe der erwarteten Behandlungsdauer. Als Spezialist für Kieferorthopädie sind wir bemüht eine möglichst effiziente und somit kostengünstige Behandlung zu garantieren.

Bei bestehender Zahnzusatzversicherung übernehmen Krankenkassen häufig einen grossen Teil der Kosten. In bestimmten Fällen, etwa bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen, ist auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen-Grundversicherung oder die Invalidenversicherung (IV) möglich – dies klären wir bei jedem Patienten sorgfältig ab.

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